Allgemeine Visuminformationen für die Teilnehmer der IEK2020
52. Internationaler Eucharistischer Kongress
(Budapest, 5-12. September 2021)
Allgemeine Informationen über die Einreise nach Ungarn
Ungarn ist seit dem 21. Dezember 2007 vollwertiges Schengen-Mitglied. Die durch die Schengen-Mitgliedstaaten erteilten Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind auch für Ungarn gültig, und auch durch ungarische Außenvertretungen erteilte einheitliche Schengen-Visa und durch ungarische Behörden ausgestellte Aufenthaltserlaubnisse sind im ganzen Schengen-Raum gültig. Diejenigen, die über einen Reisepass der auf der folgenden Webseite aufgelisteten Länder verfügen, können aufgrund der bilateralen Abkommen visumfrei nach Ungarn einreisen.
Denjenigen, die ein Visum brauchen, empfehlen wir, ihren Antrag spätestens vier Wochen vor der Abreise an die einschlägige ungarische Außenvertretung zu stellen. Dem Antrag muss auch die Registrierung angeschlossen werden.
Wo kann ich meinen Visumsantrag einreichen?
Der Antragsteller kann seinen Antrag bei der Außenvertretung Ungarns in dem Land einreichen,
wo der Antragsteller
− sich rechtmäßig aufhält, dort über einen Wohnsitz verfügt (eine Erlaubnis besitzt, die einen Aufenthalt über drei Monate ermöglicht – wie z.B. eine Aufenthaltserlaubnis),
− zwar über keinen Wohnsitz oder über langfristige Aufenthaltsberechtigung verfügt, sich aber zum gegebenen Zeitpunkt rechtmäßig in diesem Land aufhält, soweit der Antragsteller begründet hat, warum er seinen Antrag bei diesem Konsulat einreicht. Diese letztere Möglichkeit ist kein subjektives Recht, sondern hängt von der Erwägung des Konsulats ab und kann in begründeten Fällen ausnahmsweise gestattet werden.
Der Aufenthalt gilt als rechtmäßig, wenn der Antragsteller aufgrund der Rechtsvorschriften des Drittstaates je nach Aufenthaltsort berechtigt ist, sich vorübergehend kurz- (z.B. mit Visum) oder langfristig (z.B. mit Aufenthaltserlaubnis) im Zuständigkeitsraum des Konsulats aufzuhalten.
Wenn in einem bestimmten Land ein anderer Mitgliedstaat die Vertretung von Ungarn im Bereich der Visumserteilung versieht, muss diese von den Zuständigkeitsregeln her so betrachtet werden, als wäre sie eine ungarische Außenvertretung.
Wenn es in dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers keine ungarische Außenvertretung gibt und Ungarn durch keinen anderen Mitgliedstaat vertreten wird, kann er seinen Antrag bei jeder Außenvertretung im Schengen-Raum einreichen, die über die Befugnis verfügt, Visa zu erteilen.
Im Auftrag von Ungarn können aufgrund der einschlägigen Abkommen die folgenden Schengen-Mitgliedstaaten Visa erteilen.
Wer kann einen Visumsantrag einreichen?
Den Antrag muss der Kandidat persönlich einreichen (zur gleichen Zeit wird eine Fingerabdruck-Erfassung vorgenommen / in gewissen Fällen kann der Kandidat davon befreit werden).
Wichtige Informationen
1) Die Anmeldung kann spätestens drei Tage vor Reiseantritt erledigt werden.
2) Über die akzeptablen Visumsanträge muss der Hauptregel nach innerhalb von 15 Kalendertagen nach Einreichen des Antrags entschieden werden, deswegen wird empfohlen, den Visumsantrag mindestens 15 Tage vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat zu stellen. Für das verspätete Einreichen des Antrags oder die deswegen eventuell ausfallenden Reisen tragen die Konsulate keinerlei Haftung.
3) Im begründeten Fall kann das Konsulat das Visumsverfahren auf 30 oder 60 Tage verlängern.
Die für einen Visumsantrag erforderlichen Dokumente
1) Ausgefülltes Visumsantragsformular
2) Reisedokument mit mindestens zwei leeren Seiten. Das Ausstellungsdatum des Reisepasses muss innerhalb der vergangenen zehn Jahre liegen. Der Reisepass muss ab dem Tag, an dem der Antragsteller den Schengen-Raum verlassen will, noch mindestens drei Monate gültig sein.
3) Reisekrankenversicherung (inklusive Notfallversorgung im Krankenhaus und Rückführung mit einer Mindestdeckung von 30.000 EUR. Die Versicherung muss im ganzen Schengen-Raum und während der vollen Dauer des Aufenthaltes gültig sein.)
4) Einladungsbrief / Bestätigung der Registrierung
5) Reiseplan und Unterkunftsbuchung
6) Visumskosten (60 EUR)
Wichtig
- Alle eingereichten Dokumente müssen englischsprachig oder in der Sprache des vertretenden Landes verfasst sein.
- Es kann auch zu einem persönlichen Gespräch in der Botschaft oder per Telefon kommen.
- Über das oben Genannte hinaus können vom Kandidaten weitere Informationen oder neue Dokumente verlangt werden.
Vorherige Konsultation
Laut Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft kann ein Mitgliedstaat verlangen, dass die zentralen Behörden anderer Mitgliedstaaten seine zentralen Behörden bei der Prüfung der von Staatsangehörigen spezifischer Drittländer oder von spezifischen Gruppen von Staatsangehörigen dieser Länder eingereichten Anträge konsultieren. Diese Konsultation darf maximal zehn Kalendertage dauern. Das bitten wir bei der Stellung des Visumantrags zu berücksichtigen.
Erleichterung der Visumserteilung
Wenn das Herkunftsland und die EU ein Abkommen zur Erleichterung der Bearbeitung von Visumsanträgen unterschrieben haben, kann es weitere Ausnahmen geben, wie z.B.: Armenien, Aserbaidschan, Kap Verde, Russland, Ukraine, Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, FYROM, Montenegro, Republik Moldau. Für detaillierte Informationen bezüglich dieser Abkommen bitten wir Sie, mit den zuständigen ungarischen Außenvertretungen in den jeweiligen Ländern in Kontakt zu treten.